Forderungsverkauf, Factoring, Abtretung und Zahlung
Zusatzklausel – nur Geschäftskunden (B2B) – sales-factoring-addendum v1.003
Zusatzklausel: Forderungsverkauf, Factoring, Abtretung und Zahlung
§ 1Geltungsbereich
Diese Zusatzklausel gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Geschäftskunden). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
§ 2Abtretung und Factoring
Sämtliche Forderungen aus dem Vertragsverhältnis werden im Wege des Forderungsverkaufs (Sales Factoring) an den im Vertrag benannten Vertragspartner verkauft und abgetreten. Der Kunde stimmt dieser Abtretung bereits jetzt zu. Die Abwicklung der Forderungen erfolgt ausschließlich über diesen Forderungsverkauf und diese Abtretung.
§ 3Abrechnung
Die Abrechnung sämtlicher Leistungen erfolgt ausschließlich über den im Vertrag benannten Vertragspartner. Rechnungen anderer Stellen begründen keine Zahlungspflicht des Kunden.
§ 4Schuldbefreiende Zahlung
Schuldbefreiende Wirkung haben Zahlungen ausschließlich im Rahmen des Forderungsverkaufs (Sales Factoring) und der Abtretung nach § 2, das heißt nur durch Zahlung an den im Vertrag benannten Vertragspartner als Forderungsinhaber mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) oder im Vereinigten Königreich (GB). Ist im Vertrag ausdrücklich ein anderer Zahlungsempfänger benannt, gilt ausschließlich dieser. Zahlungen außerhalb dieser Factoring- und Abtretungsstruktur, insbesondere Direktzahlungen an den ursprünglichen Anbieter oder an sonstige Dritte, haben keine schuldbefreiende Wirkung.
§ 5Abtretungsanzeige
Im Fall einer Abtretung nach § 2 bleibt § 4 unberührt, sofern dem Kunden nicht in Textform durch den Vertragspartner ein abweichender Zahlungsempfänger mitgeteilt wird.
Stand: Juli 2026. Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden (B2B). Dieser Zusatz ergänzt die jeweils geltenden Vertragsbedingungen des benannten Vertragspartners.